Verfügung Strassenverkehr
27.11.2025 Verkehrsmassnahmen1039-25; Verkehrsbeschränkungs-Verfügung
Gemeinde: Homberg
Strassenabschnitt: Kantonsstrasse Nr. 1140, Homberg, Rütschibrunnen
Der bestehende Bereich der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h wird um circa 200 m in Richtung Homberg ausgedehnt
Verwaltungskreis: Thun
Verkehrsanordnung: Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (SSV Nr. 2.30)
Gültigkeit: Dezember 2025 bis circa Dezember 2027
Grund der Massnahme: Erhöhung der Verkehrssicherheit, Baustellenverkehr
Rechtliche Hinweise
Das Tiefbauamt des Kantons Bern verfügt oben genannte Verkehrsbeschränkung, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 43 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1).
Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger des betreffenden Verwaltungskreises sowie nach dem Anbringen, Auswechseln oder Entfernen der Signale und/oder Markierungen in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
