Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

  20.11.2025 Unterlangenegg

Verordnung zum Benutzungsreglement für verbandseigene Räumlichkeiten; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Schulkommission des Oberstufenzentrums Unterlangenegg an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2025 die Verordnung zum Benutzungsreglement für verbandseigene Räumlichkeiten des Gemeindeverbandes Oberstufenzentrum erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden am 1. Januar 2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss der Schulkommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Unterlangenegg, 13. November 2025

Gemeindeverband
Oberstufenzentrum Unterlangenegg


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote