Baupublikation Heiligenschwendi

  13.11.2025 Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Oppliger Stefan und Adrienne, obere Haltenstrasse 21, 3625 Heiligenschwendi
Projektverfasserin: Santschi Planung GmbH, Jenni Simon, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf
Bauvorhaben: Um-/Ausbau bestehendes Wohnhaus; Energie- und wärmetechnische Sanierung; Heizungsersatz mit Wärmepumpe innen aufgestellt; Fensterersatz mit geringfügigen Fassadenanpassungen; Umstrukturierung im Gebäudeinnern mit Wohnraumerweiterung innerhalb des bestehenden Volumens; Erstellen einer PV-Anlage
Standort / Parzelle: Untere Haltenstrasse 6, Parzelle Nr. 10
Koordinaten: 2 617 469.83 /1 177 552.93
Nutzungszone/Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24
– Bauen ausserhalb der Bauzone. KWaG Art. 25 – Bauten und Anlagen in Waldnähe. BauV Art. 67 – Unterschreiten der Raumhöhe. GBR Art. 34 Abs. 2 – Unterschreiten Dachvorsprung. GBR Art. 14 – Unterschreiten Strassenabstand
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone üB
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20632
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. Dezember 2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 3. November 2025
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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