Öffentliche Bekanntmachung

  20.11.2025 Unterlangenegg

Teilrevision Ortsplanung (Ausscheidung Gewässerräume) in Kraft getreten
Die Teilrevision besteht aus dem Zonenplan Gewässerraum 1:5000 vom 9. Januar 2025 und der Änderung des Baureglements vom Januar 2025, die von der Einwohnergemeinde Unterlangenegg am 4. Dezember 2025 beschlossen wurden. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat – in Anwendung von Art. 61 BauG vom 9. Juni 1985 – die Teilrevision am 15. Juli 2025 genehmigt. Mit dem Genehmigungsbeschluss wurde, von Amtes wegen, folgende Änderung vorgenommen:
– in Art. 23 Abs. 4 Baureglement wurde der Passus «und im Waldareal» gestrichen

Ausgehend von der Publikation vom 9. Oktober 2025 ist die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen. Mit Ablauf der Beschwerdefrist ist die Teilrevision per 10. November 2025 in Kraft getreten.

Unterlangenegg, 17. November 2025
Die Gemeindeverwaltung


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote