Baupublikation Thun

  27.11.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Stadt Thun, Tiefbauamt, Industriestrasse 2, 3600 Thun und Energie Thun AG, Industriestrasse 6, 3607 Thun
Projektverfasserin: B+S AG, Weltpoststrasse 5, 3000 Bern
Vorhaben: Umgestaltung Bahnhofunterführung bis Maulbeerkreisel und Rampenstrasse, umfassend: a) Aufhebung südliches Trottoir in der Bahnhofsunterführung, Umnutzung als Bus- und Radspur; b) Verbreiterung nordseitliches Trottoir für den Langsamverkehr; c) Aufhebung Treppe zur Rampenstrasse und Ergänzung Stützmauer, Umnutzung zu begrüntem Innenbereich; d) Anpassung der Oberfläche der Rampenstrasse bis zum Bahnhofplatz, Markierung von 6 Parkplätzen; e) zwischen Einmündung Rampenstrasse und Maulbeerkreisel beidseitiger Einbau eines Radstreifens; f) Einbau eines vorgezogenen Abschnitts des Fernwärmenetzes
Standort / Parzellen: Frutigenstrasse, Rampenstrasse und Mönchsstrasse, Parzellen Nr. 55, 1353, 1357, 1250, 5282, 5245, 4122 und 1356
Koordinaten: 2 614 490 / 1 178 211 bis 2 614 464 / 1 178 230, 2 614 464 / 1 178 230 bis 2 614 585 / 1 178 352 und 2 614 464 / 1 178 230 bis 2 614 589 / 1 178 262
Zone: Verkehrsfläche und Baufelder L und N (UeO h Aarefeld-Bahnhofplatz) und Strassenraumzone. Gefahrengebiet mit Grundwasseraufstoss, in Konsultationsbereichen von Eisenbahnanlagen und Hochwasserentlastungsstollen, neben schützenswerten K-Objekten
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: Neben schützenswerten K-Objekten
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 26 GBR / Art. 80 SG)
Hinweis: Auf die Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. Dezember 2025
Auflagestelle: Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
Beachten Sie die allfällig reduzierten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über die Feiertage.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 20. November 2025
Regierungsstatthalteramt Thun


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