Baupublikation Sigriswil
06.11.2025 Baupublikationen, SigriswilGesuchsteller: Kämpf Thomas, Pilgerweg 35, 3658 Merligen
Projektverfasserin: Impla GmbH, Schwandenstrasse 52, Schwanden
Bauvorhaben: Zweite Projektänderung zum bewilligten Baugesuch: Verbreiterung Vorplatz; Neubau Carport; Neuorganisation Schopf und Eindeckung mit PV-Anlage; Sanierung Wohnhaus umfassend Neuorganisation Wohnungen; Wohnraumerweiterungen im UG und DG; Abbruch und Wiederaufbau Dachstuhl; Einbau von Dachflächenfenstern sowie diverse Fassadenanpassungen: Wohnraumerweiterung im 1. VG (UG); Abbruch und Wiederaufbau 2. VG (EG) und DG (Erstwohnung); Neubau zweier Balkone; Reduktion der Dachbefensterung und marginale Fassadenanpassungen; Abbruch und Wiederaufbau Schopf sowie Installation einer aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpe (z.T. nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzelle: Merligen, Pilgerweg 35, 35a, Parzelle Nr. 2500
Koordinaten: 2 623 240 / 1 171 610
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ (kein Streusiedlungsgebiet)
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24c). Unterschreitung der minimalen lichten Raumhöhe (BauV Art. 67). Abweichung von den Gebäudeproportionen (BR Art. 413)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an ARA (Trennsystem). Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: Bauabteilung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20888
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 8. Dezember 2025
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profilierung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauabteilung Sigriswil einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Sigriswil, 3. November 2025
Namens der Baupolizeibehörde
Der Bauverwalter
