Baupublikation Thun

  06.11.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: Stockwerkeigentümergemeinschaft Aarefeld (Thun-Gbbl. Nr. 4415), handelnd durch Karl Klossner, Schulhausstrasse 2, 3600 Thun, vertreten durch Burkhalter und Partner AG, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld
Vorhaben: Verlängerung der mit Bauentscheid vom 3. September 2021 (bbew-77- 2021) bewilligten Zwischennutzung um drei Jahre bis 31. Oktober 2029
Standort / Parzelle: Aarefeldplatz, Parzelle Nr. 837 (BR 4415),
Zone: UeO h Aarefeld-Bahnhofplatz
Koordinaten: 2 614 650 / 1 178 250
Gewässerschutzbereich: Au, Konsultationsbereich Hochwasserstollen
Schutzzone/-objekt: Baumerhaltungsgebiet, Archäologische Fundstelle Nr. 13429
Ausnahmen: Verlängerung Zwischennutzung (Art. 50 Abs. 4 GBR). Evtl. Bauten und Anlagen im Strassenbereich (Art. 1 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 23 Bst. k SV)
Hinweis: Auf die Profilierung wird verzichtet (Art. 16 Abs. 3 BewD)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Dezember 2025
Auflagestelle: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 27. Oktober 2025
Regierungsstatthalteramt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote