Kirchgemeinde Blumenstein

  31.12.2025 Kirchliche Publikationen

Totalrevision Personalreglement und Personalverordnung

Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit nachträglich öffentlich bekannt gemacht, dass die Kirchgemeindeversammlung am 21. November 2023 die Totalrevision des Personalreglement und der Personalverordnung vorbehaltlos genehmigte. Das Personalreglement und die Personalverordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Im Namen des Kirchgemeinderates Blumenstein
Die Präsidentin: Barbara Wenger


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