Protokoll Gemeindeversammlung – Auflage

  04.12.2025 Horrenbach-Buchen

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November 2025 liegt gestützt auf Art. 65 des Organisationsreglements (OgR) ab Montag, 8. Dezember 2025 bis und mit Montag, 12. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Während der vorgenannten Auflagefrist kann beim Gemeinderat Horrenbach-Buchen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat


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