Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung
04.12.2025 GurzelenDas Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2025 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 5. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
