Baupublikation Thun
04.12.2025 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Alessandro und Eveline Fischer, Goldiwilstrasse 18 B, 3600 Thun
Projektverfasserin: Angela Fischer, Chemin de la Brunière 19, 1958 St-Léonard
Standort / Parzelle: Goldiwilstrasse 18 B, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 4503
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Ersatz Vordach, Ersatz von zwei Fenstern mit neuer Brüstung
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art.
26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Januar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0599
eBau-Nr. 2025-16181 / 258082
Thun, 25. November 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun
