Baupublikation Uetendorf
11.12.2025 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Erbengemeinschaft Spieler-Blaser, i.V. Hügli Gabriela, Weissensteinstrasse 11, 3400 Burgdorf
Projektverfasserin: A+W Architekten AG, Hügli Christoph, Korngasse 8, 3422 Kirchberg
Bauvorhaben: Umbau bestehendes Wohnhaus (energetische Sanierung; Ersetzung Ölheizung durch innen aufgestellte Luft/ Wasser-Wärmepumpe); Erstellung PV-Anlage; Neubau Autounterstand
Standort / Parzelle: Gibliz 392 + 392a, Parzelle Nr. 30
Nutzungszone: Weilerzone
Ausnahme: Unterschreiten der lichten Raumhöhe nach Art. 67 BauV
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934
Einsprachestelle:Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. Januar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 8. Dezember 2025
Bauabteilung Uetendorf
