Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
24.12.2025 BlumensteinÖffentliche Planauflage
Gemeinde: 3664 Burgistein
S-2576268.1
Transformatorenstation Niederschönegg 82d
– Neubau auf Parzelle 1239 der Gemeinde Burgistein
Koordinaten: 2 605 006 / 1 182 969
S-2576269.1
Transformatorenstation Aebnit 74
– Ersatzneubau auf Parzelle 1004 der Gemeinde Burgistein
Koordinaten: 2 604 988 / 1 183 136
S-2576277.1
Transformatorenstation Burgiwil 28b
– Ersatzneubau auf Parzelle 901 der Gemeinde Burgistein
Koordinaten: 2 605 673 / 1 182 235
S-2576283.1
Transformatorenstation Weid 18
– Ersatzneubau auf Parzelle 615 der Gemeinde Burgistein
Koordinaten: 2 605 606 / 1 182 837
L-0136375.2
20-kV Kabel zur Transformatorenstation
Burgiwil 28b ab Mast Nr. 39 der Leitung
L-114704
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 890, 960 und 901 der Gemeinde Burgistein
Koordinaten: 2 605 673 / 1 182 235 nach
2 605 515 / 1 182 265
L-0153682.4 20-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Burgiwil 28b und Gauggleren 2a
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr.164, 587, 901, 960 und 1213 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 605 496 / 1 181 862 nach 2 605 673 / 1 182 235
L-2540288.2 20-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Weid 18 und Rothmettlen 20d
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 105, 615, 898 und 960 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 605 606 / 1 182 837 nach 2 605 626 / 1 182 542
L-2576522.1 20-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Niederschönegg 82d und Weid 18
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 104, 231, 441, 442, 615,
688, 766, 949, 960, 1087, 1239, 1395 und 1451 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 605 006 / 1 182 968 nach 2 605 606 / 1 182 837
L-2576336.1 20-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rothmettlen 20d und Burgiwil 28b
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 898, 960, 1305 und 1332 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 605 625 / 1 182 542 nach 2 605 567 / 1 182 235
L-2576271.1 20-kV Kabel zwischen den Transformatorenstationen Aebnit 74 und Niederschönegg 82d
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 1239, 1385, 230, 949 und
1004 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 604 988 / 1 183 137 nach 2 605 007 / 1 182 970
L-2576272.1 20-kV Leitung zwischen den Transformatorenstationen Aebnit 74 und Leumatt
– Neuverlegung mit Grabarbeiten auf Parzellen Nr. 230, 341, 949 und 1417 der Gemeinde Burgistein Koordinaten: 2 604 988 / 1 183 137 nach 2 604 893 / 1 183 827
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Glütschbachstrasse 95, 3661 Uetendorf, im Namen der BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 24. Dezember 2025 bis 2. Februar 2026 in der Regionalen Bauverwaltung Westamt, Vorgasse 1,3665 Wattenwil, öffentlich aufgelegt.
Das unterbreitete Gesuch umfasst folgende Ersuchen um Ausnahmegenehmigung / Ausnahmebewilligung:
– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)
– Ausnahmegenehmigung betreffend den Gewässerraum im Sinne von Art. 41c Abs. 1 der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esticonsultation.ch/pub/6471/59a896faa7 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 – 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Mietund Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen.
Diese sind im Wesentlichen: a. Einsprachen gegen die Enteignung; b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG; c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG); d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
