Baupublikation Thun
18.12.2025 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Städtische Pensionskasse Thun, c/o Ecovor Vorsorgedienstleistungen AG, Morgenstrasse 129, 3018 Bern und Energie Thun, Industriestrasse 6, 3607 Thun
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Vorhaben: Neubau «neue Freistatt Thun» (PKT), umfasst: a) Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern (GH1 bis GH3) mit 100 Wohnungen (davon 76 Familienwohnungen) und 2 Ateliers; b) Einbau von 2 KIGAs im EG und 1. OG Haus GH3 mit Möglichkeit, die Räume im 1. OG an einer KITA zu vermieten bzw. als Schulraumreserve zu nutzen; c) Anschluss Fernwärme; d) PV-Anlagen; e) Neubau Einstellhalle mit 102 Autoabstellplätzen (AP) und 35 Spezial-Veloabstellplätzen (VP), wovon 29 AP und 9 Spezialvelo-VP zugunsten GBWG; f) Oberirdische Abstellplätze: 5 AP für Besucher PKT, 268 VP davon 202 gedeckt, 3 Spezial-VP ungedeckt; g) Umgebungsgestaltung und Versickerungsanlagen
Standort / Parzellen: Länggasse zwischen Mattenstrasse und Sonnenweg, Parzellen Nr. 357 (BR 966) und 3966 (BR 3967)
Koordinaten: 2 613 787 / 1 177 769
Zone: ZPP AA Freistatt
Gewässerschutzbereich: Au
Schutzobjekt: Erhaltenswerte Baumgruppe auf Parzelle Nr. 1770, ISOS Nr. 16
Ausnahmen / Bewilligungen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie für Leitungen (Art. 25 GBR). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 26 GBR / Art. 80 SG). Parkierung nach Mobilitätskonzept (Art. 54a BauV). Evtl. mit Unterschreitung Bandbreite. Mehrfacher Strassenanschluss (Art. 85 Abs. 2 SG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. Januar 2026
Auflagestelle: Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
BeachtenSie die allfällig reduzierten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung über die Feiertage.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Thun, 8. Dezember 2025
Regierungsstatthalteramt Thun
