Baupublikation Thun

  24.12.2025 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Eigentümer Mühlemattweg 2, p. Adr., Franziska Leibundgut-Hofer, Mühlemattweg 2, 3608 Thun
Projektverfasserin: Bauhandwerk AG, Untere Hohle Gasse 5, 3550 Langnau
Standort / Parzelle: Mühlemattweg 2, 3608 Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 352
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Umbau Büro/Werkstatträume zu Wohnung; Umbau best. Wohnungen; energietechnische Fassadensanierung
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Januar 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0389
eBau-Nr. 2025-11097

Thun, 18. Dezember 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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