Baupublikation Thun
04.12.2025 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: TransFair, im Schoren 23, 3604 Thun
Projektverfasserin: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun
Vorhaben: Nachträgliche Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 23. Juni 2015, umfassend: a) Umnutzung von 3 Autoabstellplätzen (AP) in offenen Umschlagplatz; b) Aufstellen von 2 Containern (unbeheizt und ungekühlt) anstatt 68 ungedeckten Veloabstellplätzen (VP) und 20 Recyclingbehältern; c) Verlegung von 48 und Erweiterung um 24 ungedeckte VP angrenzend an die südwestlich bewilligten AP; d) Erweiterung Velounterstand um 4 auf neu 72 gedeckte VP; e) Verlegung von 7 Recyclingbehälter an die Nordost-Fassade; Aufhebung von 13 Recyclingbehältern auf neu 7 Recyclingbehälter; f) Aufstellen von 2 neuen Containern an Nordwest-Fassade (unbeheizt und ungekühlt); g) Verlegung von 3 und Erweiterung um 2 AP auf neu 34 AP aussen (Einstellhalle unverändert 67 AP); h) Containerbereitstellungsplatz
Standort / Parzelle: im Schoren 23, Gwatt, Parzelle Nr. 5236 (BR 5176)
Koordinaten: 2 613 847 / 1 175 227
Zone: Arbeiten A und übriges Gemeindegebiet (Nutzungsbereich C und Haupterschliessung UeO ax «Wirtschaftspark Thun Schoren» für ZPP T), Gefahrengebiet mit Grundwasseraufstoss
Gewässerschutzbereich: Au
Ausnahmen / Bewilligungen: Abweichende Nutzung Vorland Nutzungsbereich C (Art. 8 Abs. 2 UeV). Evtl. Bauen innerhalb von (Strassen-)Baulinien (Art. 14 BR 2002 i.V.m. Art. 28 BauG)
Hinweis: Auf die Profilierung wird gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Januar 2026
Auflagestelle: Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
BeachtenSie die allfällig reduzierten Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über die Feiertage.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Thun, 1. Dezember 2025
Regierungsstatthalteramt Thun
