Baupublikation Oberhofen

  08.01.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Lorenz Harzenmoser, Ländteweg 5, 3653 Oberhofen; Barbara Susanna Harzenmoser, Ländteweg 5, 3653 Oberhofen
Bevollmächtigte Vertretung: vbarchitekten. ag, Militärstrasse 9a, 3600 Thun
Projektverfasserin: vbarchitekten. ag, Borce Trendafilov, Militärstrasse 9a, 3600 Thun
Bauvorhaben: Einbau Studio im UG; Neugestaltung oberirdischer Parkplatz mit 3 Autoabstellplätzen; Definition und Bereinigung Zweitwohnungsbeschränkung nach EWAP; Einbau Aussendusche und Whirlpool auf Terrasse im EG (nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzelle: Burghaldenstrasse 20, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 349
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstand gegenüber der Gemeindestrasse, Art. 80, Abs. 1, Bst. b SG. Erstellung Bauten und Anlagen im Lichtraumprofil, Art. 83 SG
Hinweise: Unterschreitung der minimalen Anzahl Autoabstellplätze, Art. 7 Reglement über Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-und Einsprachefrist bis zum: 9. Februar 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 29. Dezember 2025
Bauverwaltung Oberhofen


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