Öffentliche Auflage
15.01.2026 PohlernDie Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeinde Pohlern vom 15. Januar bis 14. Februar folgende Akten öffentlich auf:
1. Grunddokumentation Naturwaldreservat «Zigerhubel-Schafberg»
2. Übersichtsplan 1:25’000 und weitere Karten des Naturwaldreservats
Im geplanten Naturwaldreservat soll die natürliche Waldentwicklung auf der gesamten Fläche möglichst ungestört ablaufen.
Der Reservatsperimeter umfasst folgende Parzellen oder Teile davon:
– Gemeinde Pohlern, Parzellen Nr. 26, 251, Grundeigentümer: Burgergemeinde Uebeschi
– Gemeinde Pohlern, Parzellen Nr. 9, 10, 253, Grundeigentümer: Burgergemeinde Pohlern
– Gemeinde Pohlern, Parzellen Nr. 24, 252, Grundeigentümer: Burgergemeinde Höfen
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Pohlern einzureichen.
Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.
Münsingen, 6. Januar 2026
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter
