Öffentliche Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Nr. 4 «Buchen»

  22.01.2026 Horrenbach-Buchen

Der Gemeinderat Horrenbach-Buchen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Erlass der Überbauungsordnung Nr. 4 «Buchen» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die folgenden Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 16. Januar bis und mit 16. Februar, auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können ebenfalls auf der Website der Gemeinde www.horrenbach-buchen.ch eingesehen werden:

– Überbauungsvorschriften
– Überbauungsplan
– Erläuterungsbericht

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach, zu richten.
Der Gemeinderat


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