Öffentliche Planauflage

  15.01.2026 Steffisburg

Gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans (Einzonung für Verbreiterung des Hardeggweges) nach Art. 122 Abs. 7 BauV Der Gemeinderat Steffisburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Auflageort: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg.
Auflage- und Einsprachefrist: von Donnerstag, 15. Januar bis Montag, 16. Februar 2026.
Auflage- und Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch sowie Freitag, jeweils 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr.
Einsprachestelle und -adresse: Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist kann gegen das geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der vorgenannten Adresse schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Die Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind im Doppel einzureichen.

Die Auflageakten können ab Beginn der Auflagefrist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg (www.steffisburg.ch) eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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