Rechnungsruf im öffentlichen Inventar
08.01.2026 Allgemeine PublikationenÜber den Nachlass von Rolf Dummermuth, geboren 20. Februar 1942, gestorben 15. Juni 2025, Bürgerort: Buchholterberg BE, wohnhaft gewesen 8302 Kloten (letzter Aufenthaltsort KZU Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit, Pflegezentrum Bächli, Im Bächli 1, 8303 Bassersdorf), hat das Bezirksgericht Bülach mit Urteil vom 30. Oktober 2025 die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet.
Es werden sowohl die Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, als auch die Schuldner des Verstorbenen aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden bis 9. Februar 2026 bei der nachstehend bezeichneten Amtsstelle schriftlich anzumelden.
Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben des Verstorbenen jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderungen zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, sofern diese nicht durch die Pfandrechte gedeckt sind. Die Schuldner und die im Besitze von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die es unterlassen, eine Eingabe zu machen, werden mit Ordnungsbusse bestraft.
Die Forderungen sind Wert Todestag zu berechnen.
Bassersdorf, 8. Januar 2026
NOTARIAT BASSERSDORF
Plätzliweg 4, Postfach
8303 Bassersdorf
