Baupublikation Thun
22.01.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Adrian Weibel, Schlüsselackerweg 11, 3652 Hilterfingen
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Daniel Büschlen, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Jungfraustrasse 14B–F, 3600 Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 3250
Zone BR 2022: Wohnen W4
Bauvorhaben: Aufstockung um ein weiteres Geschoss mit 10 neuen Wohneinheiten
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstands (Art.29 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Februar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2025-9463
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0316
Thun, 19. Januar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
