Baupublikation Hilterfingen
15.01.2026 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Jose Piening, Quellenweg 16, 3652 Hilterfingen; David Brodbeck, Quellenweg 16, 3652 Hilterfingen
Projektverfasserin: Wegmüller und Briggen Architektur AG, Staatsstrasse 115, 3626 Hünibach
Grundeigentümer: David Brodbeck, Quellenweg 16, 3652 Hilterfingen
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus; Ersatzneubau Einfamilienhaus mit Garage
Standort / Parzelle: Spychertenstrasse 36, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 82
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2
Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet und in der ARA gereinigt. Das Regenabwasser wird versickert
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 ff. SG i.V.m. Art. 612 GBR)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances).GemässArt.28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. Februar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Hilterfingen, 12. Januar 2026
Bauverwaltung Hilterfingen
