Baupublikation Uetendorf

  15.01.2026 Baupublikationen, Uetendorf

Bauherrschaft: Mösching Rolf, Allmendstrasse 30, 3661 Uetendorf
Projektverfasserin: Truberholz AG, Längengrund 8, 3556 Trub
Bauvorhaben: Abbruch Töpferei; Sanierung und Erweiterung Wohnhaus; Neubau Wohnhaus mit angebautem Carport und verschieben Schopf; Versetzung erhaltenswerter Baum Nr. 119
Standort / Parzellen: Allmendstrasse 30, 30a + 30b; Parzellen Nr. 2263 + 2264
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2
Koordinaten:
Neubau: 2 611 057 / 1 180 168
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 GBR
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934
Einsprachestelle:Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Februar 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 5. Januar 2026
Bauabteilung Uetendorf


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