Baupublikation Oberhofen
22.01.2026 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Alois und Marlen Wismer, Allmend 13, 3653 Oberhofen
Bevollmächtigte Vertretung: Keine
Projektverfasser: Matthias Christener, Allmend 25, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Befestigung der bestehenden Zufahrt mit zwei Fahrspuren aus Rasengittersteinen (nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzellen: Allmend 13, 3653 Oberhofen, Parzellen Nr. 22 + 940
Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschung)
Schutzzone /-objekt: Landschaftsschongebiet / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstandes, Art. 80 SG. Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 ff. RPG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-undEinsprachefrist bis zum:
23. Februar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 16. Januar 2026
Bauverwaltung Oberhofen
