Baupublikation Uetendorf
22.01.2026 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: BHG Niesenweg Uetendorf, c/o Naos Invest AG, Allmendingen-Allee 2, 3608 Thun
Projektverfasserin: punktgenau Architektur GmbH, Scheibenstrasse 20, 3600 Thun
Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage; Abbruch Einfamilienhaus, An- und Nebenbauten
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 65 + 65a, Parzelle Nr. 817
Nutzungszone: Wohnzone W2 E
Koordinaten: 2 611 614 / 1 180 767
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 4 / A 14.12 GBR i.V.m. Art. 80 SG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934
Einsprachestelle:Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. Februar 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 19. Januar 2026
Bauabteilung Uetendorf
