Baupublikation Oberhofen

  29.01.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Patrick Herzig, Schulthesserstrasse 24, 3653 Oberhofen; Franziska Gisler, Schulthesserstrasse 24, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Boss Holzbau AG, Martin Berger, Allmendstrasse 46, 3600 Thun
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Wohnhaus; Erstellung Balkon 1. OG Süd; Einbau Dachflächenfenster; energetische Dachsanierung; Einbau PV-Anlage; Rückbau Kamin West; Verkleidung Erker mit Holzschalung vertikal
Standort / Parzelle: Schulthesserstrasse 24, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 244
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahmen: Überschreitung max. Mass für Dachaufbauten, Art. 414 Abs. 3 GBR. Erstellung Dachaufbauten auf mehreren Nutzungsebenen, Art. 414 Abs. 3 GBR
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage-undEinsprachefrist bis zum: 2. März 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 26. Januar 2026
Bauverwaltung Oberhofen


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