Einwasserung der Boote beim Lachenkanal
12.02.2026 Allgemeine PublikationenSamstag, 21. März, 7.00 – bis ca. 12.30 Uhr
Das Verschieben der Boote durch einen Kranzug ist vor Ort gewährleistet. Die Rückbestätigung des Kranzugs läuft ausschliesslich über das Amt für Bildung und Sport, Fachstelle Sport, bootsplatz@thun.ch.
Die Boote auf den Überwinterungsplätzen müssen zwingend bis Dienstag, 31. März entfernt sein.
Amt für Bildung und Sport
