Öffentliche Auflage
05.02.2026 BlumensteinDie Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeinde Pohlern vom 5. Februar bis 4. März folgende Akten öffentlich auf:
1. Grunddokumentation Naturwaldreservat «Gyrisberg»
2. Übersichtsplan 1:25 000 und weitere Karten des Naturwaldreservats
Im geplanten Naturwaldreservat soll die natürliche Waldentwicklung auf der gesamten Fläche möglichst ungestört ablaufen.
Der Reservatsperimeter umfasst folgende Parzellen oder Teile davon:
– Gemeinde Blumenstein, Parzelle Nr. 18
Grundeigentümer: Kanton Bern AGG
– GemeindeRüeggisberg, Parzellen Nr. 6, 8
Grundeigentümer: Kanton Bern AGG
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Blumenstein einzureichen.
Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.
Münsingen, 28. Januar 2026
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter
