Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg
05.02.2026 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 10. März 2026, 20.00 Uhr,
Kirchgemeindehaus Glockental
Traktanden:
1. Genehmigung Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2025
2. Sprechung Nachkredit auf Verpflichtungskredit für den Neubau Nebengebäude auf dem Areal der Dorfkirche und Anpassung Umgebung
3. Sprechung Verpflichtungskredit für die Erneuerung der IT-Struktur
4. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
5. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung vom 23. November 2025 sowie Unterlagen zum Traktandum 2 liegen ab 8. Februar 2026 bei der Kirchgemeindeverwaltung, Walkeweg 1, während den Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stimmberechtigt ist, wer der evangelisch-reformierten Landeskirche angehört, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Steffisburg (Gemeinden Steffisburg und Fahrni) wohnt.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Steffisburg, 21. Januar 2026
Der Kirchgemeinderat
