Baupublikation Uetendorf
12.02.2026 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Würsten Daniel und Ruth, Schulgässli 2, 3661 Uetendorf
Projektverfasserin: Megert Hausbau GmbH, Gewerbestrasse 1, 3665 Wattenwil
Bauvorhaben: Aufstockung Wohnhaus mit zusätzlicher Wohneinheit
Standort / Parzelle: Schulgässli, Parzelle Nr. 1628
Nutzungszone: Wohnzone W2 H
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 4 und A14.12 GBR i.V.m. Art. 80 SG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934
Einsprachestelle:Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 9. März 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 2. Februar 2026
Bauabteilung Uetendorf
