Baupublikation Thun
19.02.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Anita Riesen, Riedstrasse 46, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Micha Berger, Länggasse 4, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Riedstrasse 46, Hünibach; Thun 1 Gbbl. Nr. 2282
Zone BR 2022: Wohnen W2
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt
Bauvorhaben: Abbruch Aussentreppe und Neubau einer Doppel-Aussentreppe als Zugang zur Terrasse
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone üB
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. März 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-1522
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0054
Thun, 16. Februar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
