Baupublikation Thun

  19.02.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Jürg Bührer und Isabel Kühne, Gartenstrasse 5, 3600 Thun
Projektverfasser: Jürg Bührer, Gartenstrasse 5, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Gartenstrasse 5; Thun 1 Gbbl. Nr. 754
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauinventar: Erhaltenswert
Bauvorhaben: Umbau Dachgeschoss mit ostseitiger Vergrösserung Dachschlepper sowie Erstellung Dachschlepper Westseite; Anbau über zwei Geschosse mit Terrasse Südseite
Beanspruchte Ausnahme: Überschreiten der maximalen Gebäudehöhe/Fassadenhöhe (Art. 42 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. März 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2025-14646
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0524

Thun, 9. Februar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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