Baupublikation Thun

  26.02.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Livia Furler und Oliver Schmid, Mühlemattweg 8, 3608 Thun
Projektverfasserin: BauBioWerk GmbH, Obere Bahnhofstrasse 66, 3700 Spiez
Standort / Parzelle: Mühlemattweg 8, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 523
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Sanierung Remise (Erstellen Winddichtung) und Erstellen einer Terrasse; Ersatz Aussentreppe
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. März 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-823
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0029

Thun, 20. Februar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote