Baupublikation Thun
26.02.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Pascal Messner, Florastrasse 34, 3600 Thun und Ladina Gerber, Dorfstrasse 80, 3438 Lauperswil
Projektverfasserin: eggenberg + lüthi ag, Thalgutstrasse 33, 3114 Wichtrach
Standort / Parzelle: Thierachernweg 23, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 3218
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Sanierung / Umbau EFH mit Wohnraumerweiterung eingeschossig; Neubau Carport; Regenwassertank unterirdisch
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb von Baulinien für Leitungen (Art. 25 BR 2022). Bauen in Waldesnähe (Art. 25, 26 und 27 KWaG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. März 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-1462 / 269895
Baugesuch-Nr. 942/2026-0047
Thun, 11. Februar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
