Baupublikation Steffisburg

  12.02.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Marco und Andrea Trachsel, Ziegeleistrasse 38, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: JFB Architekten, Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Gasheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe (aufgestellt im bestehenden Gartenhaus mit neuen Gitteröffnungen in Fassade)
Ausnahme: Keine
Standort / Parzelle: Ziegeleistrasse 38, Parzelle Nr. 4372
Nutzungszone: Überbauungsordnung (UeO) Nr. 34 «Erlenmatte 80»
Gewässerschutzbereich: Zone A
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Entwässerung Dachfläche Gartenhaus via Regenwasserkanal und Entwässerung der Platz- und Verkehrsflächen über die Schulter versickern
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
16. März 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und Markierung an der Fassade des Gartenhauses verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 9. Februar 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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