Baupublikation Thun

  05.03.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchstellerin: RUAG Real Estate AG, Marc Herzig, Uttigenstrasse 57, 3602 Thun
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 28, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 17
Zone BR 2002: Arbeiten A ZPP R Thun-Nord
Bauvorhaben: Anpassung Umgebung mit Umgebungszaun und Bepflanzung; Neubau Überwachungssysteme
Überbauungsordnung: ZPP R Thun-Nord
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR 2002)

Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 7. April 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2023-16616
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0679

Thun, 25. Februar 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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