Öffentliche Bekanntmachung

  26.03.2026 Hilterfingen

Änderung Überbauungsordnung Altersund Pflegeheim Seegarten mit Änderung Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 1

Genehmigung
Die von der Gemeindeversammlung am 4. Juni 2025 beschlossene Baureglementsänderung sowie die vom Gemeinderat Hilterfingen am 11. August 2025 beschlossene Änderung Überbauungsordnung «Alters- und Pflegeheim Seegarten» mit Änderung Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 1, werden in Anwendung von Art. 61 Baugesetz genehmigt, wobei folgende Änderungen von Amtes wegen vorgenommen werden:
– Streichung «der Gewässerraum» in Art. 4 Abs. 1 der Überbauungsvorschriften und einfügen in Abs. 2;
– Ergänzung der Legende des Überbauungsplans mit «Baubereich Einstellhalle»; und
– Streichung von «Baubereich für vorspringende Gebäudeteile», «Bereich für oberirdische Autoabstellplätze (ungefähre Lage)», «Anlieferung (ungefähre Lage)» sowie «Einstellhalleneinfahrt (ungefähre Lage)» in der Legende des Überbauungsplans.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. Sie können ebenfalls während der Beschwerdefrist auf der Homepage der Gemeinde Hilterfingen eingesehen werden.

Hilterfingen, 23. März 2026
Der Gemeinderat


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