Kantonsstrasse Nr. 221 Thun – Beatenbucht

  05.03.2026 Verkehrsmassnahmen

Verkehrserschwerung

Gemeinde: Sigriswil

410.20499 / Belagserneuerung
Merligen Dorfende – Beatenbucht

Teilstrecke
2 623 316 / 1 171 365 bis
2 623 625 / 1 170 526 (Koord. X/Y)

Dauer
16. März bis 31. Juli

Ausnahmen Keine

Grund der Massnahme
Vorbereitungsarbeiten mit Erneuerung der
Entwässerungsschächte und Versteinung wo nötig, Erstellung von 2 behindertengerechten Buskanten beim Buswendeplatz Beatenbucht mit Belagserneuerung sowie Ausfugen der Bruchsteinmauern und Ausbilden der begrünten Strassen-Bankette in Ruderalflächen.

Verkehrsführung
Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.

Einschränkungen
Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 2. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I


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