Kirchgemeinde Gurzelen-Seftigen
19.03.2026 VersammlungenPublikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 26. April 2026, im Anschluss an den Gottesdienst, im Kirchlichen Begegnungszentrum,
Buchholzstrasse 4, Seftigen
Traktandum: Wahlen
Auflagen Keine
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle evangelisch-reformierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Gurzelen und Seftigen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in Gurzelen oder Seftigen wohnen.
Alle Interessierten sind zur Kirchgemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
