Baupublikation Steffisburg

  26.03.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin: Burribau AG, Sägebachweg 20, 3114 Wichtrach
Projektverfasserin: Straubhaar Architekten FH/HTL, Bälliz 13, 3600 Thun
Bauvorhaben: Rückbau / Abbruch bestehende Parkfläche und Stützmauern; Neubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen (Nr. 16) und einer Einstellhalle (Nr. 16a); Erstellen von Erdwärmesonden sowie einer PV-Anlage
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg, i.V.m. Art. 80 SG)
Standort / Parzelle: Hombergstrasse 16 / 16a, Parzelle Nr. 3924
Nutzungszone: Wohnzone W2L
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neuer Anschluss ARA (häusliche Abwässer). Versickerung (Dachflächen) und Ableitung in Mischwasserkanal (Platz- und Verkehrsflächen)
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
27. April 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 18. März 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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