Baupublikation Thun

  19.03.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Marianne und Peter Hänni, Buchholzstrasse 58b, 3604 Thun
Projektverfasserin: Akkurat Bauatelier AG, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Buchholzstrasse 58, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 2646
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Rückbau bestehendes Haus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle und Carport
Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 13. April 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2025-18631
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0703

Thun, 9. März 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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