Baupublikation Oberhofen

  12.03.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: GB ImmoVision GmbH, Markus Geissbühler, Hinterkirchweg 10, 4153 Reinach
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Micha Berger, Länggasse 4, 3600 Thun
Bauvorhaben: Balkonerweiterung mit Fensterersatz (3 Fenster); Heizungsersatz durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Fassadensanierung EG und UG mit Wärmedämmung; Einbau Cheminée; Sanierung Wohnung EG; Ersatz Geländer
Standort / Parzelle: Blochstrasse 42, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 931
Nutzungszone: Wohnzone W1 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Rutschung)
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Gemeindestrasse und öffentlicher Fussweg), Art. 80 Abs. 1 SG
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. April 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 27. Februar 2026
Bauverwaltung Oberhofen


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