Unterlangenegg

  19.03.2026 Verkehrsmassnahmen

Einführung Tempo-30 im Raum Egg, Schwarzenegg
Die Einwohnergemeinde Unterlangenegg verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des kantonalen Oberingenieurkreises I, die folgende Geschwindigkeitsbegrenzung:

Tempo-30-Zone Dorfteil Egg, Schwarzenegg

Betroffen sind die Gemeindestrassen-Abschnitte
– Bälliz bis Salzhaus
– Kirche bis Feuerwehrmagazin
– Bärenstutz

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde bei der Regierungsstatthalterin des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Die Verfügung respektive das neue Temporegime tritt nach Ablauf der Beschwerdefrist mit dem Aufstellen der Zonen-Signalisation 30 km/h in Kraft.

Gemeinderat Unterlangenegg


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