Sperrgutabfuhr

  26.03.2026 Wattenwil

Die Sperrgutabfuhr findet Dienstag, 7. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.

Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!

Gewicht max. 5 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 rote Gebührenmarke

Gewicht max. 10 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 blaue Gebührenmarke

Gewicht max. 18 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 grüne Gebührenmarke

Gewicht max. 50 kg = 1 orange Gebührenmarke*
* (Bezugsstelle Gemeindeschreiberei)

Die Tiefbaukommission


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