Sperrgutabfuhr
26.03.2026 WattenwilDie Sperrgutabfuhr findet Dienstag, 7. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.
Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!
Gewicht max. 5 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 rote Gebührenmarke
Gewicht max. 10 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 blaue Gebührenmarke
Gewicht max. 18 kg, Länge max. 1 m, Durchmesser max. 50 cm = 1 grüne Gebührenmarke
Gewicht max. 50 kg = 1 orange Gebührenmarke*
* (Bezugsstelle Gemeindeschreiberei)
Die Tiefbaukommission
