Thun
26.03.2026 VerkehrsmassnahmenVerkehrsanordnungen am Ostermarkt Samstag, 28. März
Aufbau
Die Aufbauarbeiten beginnen Freitag, 27. März, ab ca. 13.00 Uhr. Während dem Aufstellen der Marktstände in der Oberen Hauptgasse ist die Zufahrt zeitweise nicht möglich.
Verkaufszeiten
Samstag, 28. März, 9.00 – 17.00 Uhr
Marktgebiet Obere Hauptgasse, Rathausplatz, Bälliz, Stadthofplatz, Waisenhausplatz.
Weitere Märkte
Der Frischproduktemarkt findet hinter dem
Rathaus statt.
Fahrverbot (inkl. Zweiradfahrzeuge)
Samstag, 28. März, 6.00 bis ca. 20.00 Uhr, bzw. bis nach dem Abräumen der Marktstände und der Reinigung der Strassen, auf folgenden Strassen und Plätzen: Bälliz, Waisenhausplatz, Obere Hauptgasse ab Kreuzgasse, Gerberngasse ab Bärenplatz, Rathausplatz.
Die Zufahrt zum Hotel Krone und den übrigen Privatparkplätzen ist für Berechtigte jederzeit gewährleistet. Während dem Platzieren und Abräumen der Marktstände ist die Durchfahrt zeitweise erschwert oder kurzzeitig nicht möglich.
Zubringerdienst im Marktgebiet
Samstag, 28. März, 6.00 bis 9.00 Uhr und ab
17.00 Uhr möglich.
Parkverbot Zweiradparkplätze in der Oberen Hauptgasse
Freitag, 27. März, 12.00 Uhr, bis Samstag,
28. März, ca. 20.00 Uhr, bzw. bis nach dem
Abräumen der Marktstände und der Reinigung der Strassen.
Parkverbot Bälliz (inkl. Zweiradparkplätze) und Stadthofplatz Freitag, 27. März, 24.00 Uhr, bis Samstag, 28. März, ca. 20.00 Uhr, bzw. bis nach dem Abräumen der Marktstände und der Reinigung der Strassen.
Falsch abgestellte Zweiräder werden eingesammelt und können bei der bewachten Velostation beim Bahnhof am Dienstag ab 7.00 Uhr gegen Entrichtung einer Umtriebsentschädigung von 10 Franken abgeholt werden.
Veloparkplätze stehen in dieser Zeit auf dem Stadthofplatz, auf dem Waisenhausplatz, beim Aarezentrum und auf dem Bärenplatz in den gekennzeichneten Bereichen zur Verfügung.
Verkehrsteilnehmer/innen mit motorisierten Zweirädern werden gebeten, ihre Fahrzeuge ausserhalb des Marktgebietes abzustellen.
Allgemeines
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer/innen, die Signale und Absperrungen zu respektieren, sowie den Weisungen der Polizeiorgane und Sicherheitsdienste Folge zu leisten. Thuner Fahrzeugführer/innen lassen ihre Fahrzeuge mit Vorteil zu Hause und benützen die öffentlichen Verkehrsmittel.
Stadt Thun, Abteilung Sicherheit
