Baupublikation Steffisburg
12.03.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchstellerin: Käser Remo Immobilien GmbH, Badhaus 16, 3615 Heimenschwand
Projektverfasserin: b+d ingenieure ag, Höchhusweg 6, 3612 Steffisburg
Bauvorhaben: Erstellung von zwei Abstellplätzen für Motorfahrzeuge entlang des Schafrainwegs sowie einer Stützmauer mit integriertem Hauszugang (Treppe)
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg)
Standort / Parzelle: Hartlisbergstrasse 10, Parzelle Nr. 2652
Nutzungszone: Wohnzone WH1
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Zone üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Platzentwässerung mittels sickerfähigem Kies
Einsprache- und Auflagefrist bis zum: 13. April 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 9. März 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
