Bienenzucht

  23.04.2026 Kanton Bern

Allgemeinverfügung:
Errichtung einer Schutzzone um die
B-Belegstation «Schwarzi Flue»

Die Belegstation Schwarzi Flue wird seit 1993 zur Zucht der Dunklen Biene (Apis mellifera mellifera) betrieben. Der Belegstationsbetrieb wird vom Verein Belegstation Schwarzi Flue sichergestellt, mit dem Ziel, die einheimische Dunkle Biene nach den Richtlinien von apisuisse und gemäss den Zuchtvorgaben von mellifera.ch zu erhalten und zu fördern. Mit Gesuch vom 11. November 2025 beantragte der Verein Belegstation «Schwarzi Flue» die Errichtung einer Schutzzone gemäss Art. 26c Abs. 2 Bst. b der Verordnung vom 5. November 1997 über die Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Kulturlandschaft (ELKV; BSG 910.112) im Umfang des eingereichten Perimeters.

Gemäss Art. 26c Abs. 1 ELKV können Belegstationen, die der Bienenzucht dienen, auf Gesuch der Trägerorganisation geschützt werden. Die Fachstelle Bienen ordnet die entsprechenden Schutzmassnahmen an (Art. 26c Abs. 2 ELKV). B-Belegstationen dienen der Erzeugung vitaler Gebrauchsköniginnen. Durch eine hohe Präsenz der Belegstationsdrohnen, eine gute topografische Isolierung und eine genügende räumliche Distanz zu anderen Bienenständen wird eine Paarungssicherheit von 85% gleichrassiger Drohnen angestrebt (Belegstations- und KB-Reglement apisuisse). Im Paarungsbereich von B-Belegstationen sind nur Bienenvölker der Rasse der Belegstation zugelassen (Art. 26c Abs. 2 Bst. b ELKV).

Die beantragte Schutzzone der Mellifera-B-Belegstation «Schwarzi Flue» überschneidet sich flächenmässig grösstenteils mit der bestehenden Schutzzone der Mellifera-B-Belegstation «Gantrisch». Der von der bestehenden Schutzzone nicht erfasste Teilbereich erstreckt sich an der nordöstlichen Talflanke in Richtung Blumenstein. Innerhalb der beantragten Schutzzone befinden sich neben dem Belegstationsstand keine weiteren Bienenstände. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens wurde festgestellt, dass die Schutzzone um die Belegstation «Schwarzi Flue» von der lokalen Imkerschaft und den Interessenorganisationen akzeptiert wird.

Deshalb wird verfügt:
1) Um die B-Belegstation «Schwarzi Flue» in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Thun der Trägerorganisation Verein Belegstation «Schwarzi Flue» für Honigbienen der Rasse Apis mellifera mellifera wird eine Schutzzone gemäss Art. 26c Abs. 2 Bst. b ELKV errichtet, in der folgende Schutzmassnahmen zu befolgen sind:

a) In der Schutzzone sind Drohnenvölker der Belegstation, die regulär aufgeführten, drohnenfreien Begattungseinheiten und Völker der Belegstationsrasse zugelassen.

b) Imkerinnen und Imker, die in dieser Schutzzone Bienenstände betreiben, sind verpflichtet, auf diesen Ständen ausschliesslich Bienenvölker der Rasse Apis mellifera mellifera zu halten.

2) Diese Massnahmen gelten ab Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung.

3) Die verfügte Schutzzone mit Hinweis auf die Rechtskraft ist auf der Karte «Bienenstände, Bienensperrgebiete und Schutzzonen für Belegstationen» im Geoportal online abrufbar unter: https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geo portal/geodaten/detail.html?type=map&code=BIENEN_GPK

4) Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8, nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und mindestens im Doppel einzureichen. Sie hat einen Antrag, eine Begründung und eine Unterschrift zu enthalten. Greifbare Beweismittel sind der Beschwerde beizulegen.

5) Diese Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kantons Bern, im Anzeiger Gürbetal, Längenberg, Schwarzenburgerland und im Thuner Amtsanzeiger zu publizieren.

Für Auskünfte: Tel. 031 636 76 30 oder isabelle.bandi@be.ch


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