Burgergemeinde Wattenwil
09.04.2026 WattenwilOrdentliche Burgergemeindeversammlung
Montag, 4. Mai, 20.00 Uhr, im Restaurant Traube,
Blumensteinstrasse 46, 3665 Wattenwil
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025; Kenntnisnahme
2. Orientierungen Forstbetrieb
3. Burgerrechnung 2025; evtl. erforderliche Nachkredite; Beratung und Genehmigung
4. Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
5. Kreditabrechnungen:
a) Sofortmassnahmen Rutschgebiet Ahörndler
b) Einbau Speicher
c) Neubau Parkplatz Burgisteinstrasse 20
d) Wiederherstellung Kirschbaumbächliweg; Kenntnisnahme
6. Wiederherstellung Erschliessungsstrasse Honegger; Beschlussfassung und Kreditgenehmigung
7. Sanierung Burgisteinstrasse 20; Beschlussfassung und Kreditgenehmigung
8. Orientierungen aus dem Burgerrat
9. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zum Traktandum 3 liegen ab Donnerstag, 2. April, bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil
