Öffentliche Auflage
02.04.2026 ErizDie Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeinde Eriz vom 2. April bis 4. Mai 2026 folgende Akten öffentlich auf:
1. Grunddokumentation Komplexwaldreservat «Eriz-Rotmoos»
2. Übersichtsplan 1:25 000 und weitere Karten des Komplexwaldreservates
Im geplanten Naturwaldreservat soll die natürliche Waldentwicklung auf der gesamten Fläche möglichst ungestört ablaufen. Im Sonderwaldreservat steht die Förderung der Lebensräume geschützter und gefährdeter Tierarten durch eine zielgerichtete Waldbewirtschaftung im Vordergrund.
Der Reservatsperimeter umfasst folgende Parzellen oder Teile davon:
Gemeinde Parzelle Grundeigentümer
Eriz 3 Aeschlimann Michael
Eriz 159 Reusser Simon
Eriz 172, 221 Kanton Bern AGG
Eriz 514 Einwohnergemeinde Eriz
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Eriz einzureichen.
Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.
Münsingen, 23. März 2026
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter
